Grenzen der Meinungsfreiheit

In Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird allen Menschen das Recht auf Meinungsfreiheit zugeschrieben und ist weltweit gültig. Weiterhin haben viele Staaten den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den sogenannten „Zivilpakt“ unterschrieben, wodurch sie sich zur Meinungsfreiheit im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verpflichtet haben. Jedoch ist diese für Einzelstaaten kein verbindlicher Vertrag, weswegen das Recht auf Meinungsfreiheit in nationale Gesetzgebung gegossen werden muss. In vielen Staaten wird das grundlegende Recht auf Meinungsfreiheit in den nationalen Verfassungen garantiert und häufig werden weitergehende Regelungen in weiteren Gesetzen festgesetzt.

Meinungsfreiheit ist kein absolutes Recht. Die gerechtfertigten Grenzen der Meinungsäußerungsfreiheit liegen da, wo anderen ein Schaden zugefügt wird. Beispielsweise ist Verleumdung zu Recht verboten. Aber viele Staaten schränken in ihren Gesetzen oder auch willkürlich die Meinungsfreiheit ungerechtfertigt ein.

Wir haben deshalb einen Leitfaden erstellt, der eine Hilfestellung bei der Beurteilung sein soll, ob und in welchen Fällen Einschränkungen der Meinungsfreiheit zulässig bzw. unzulässig sind. Neun einfache Beurteilungskriterien und viele Beispiele dienen der Anschaulichkeit.

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1. Februar 2023