Interessante Texte und Artikel

Uns erreichte folgende Anfrage:

Warum ist das Leugnen der Shoa (Holocaust) in Deutschland verboten. Warum fällt das nicht unter Meinungsfreiheit?

Hier die Antwort unseres Gruppen-Mitglieds Thomas Kowohl:

Meinungsfreiheit ist ein durchaus weit gefasster Begriff. Es lässt sich praktisch jedes Werturteil darunter fassen. Im Falle eines Werturteils kommt es zu einer Abwägung mit anderen Rechten.

Im Zusammenhang mit der Holocaust-Leugnung müssen wir differenzieren. Handelt es sich um die einfache Leugnung des Holocausts? Wenn ja, dann handelt es sich nicht um ein Werturteil, sondern um eine falsche Tatsachenbehauptung. So entschied auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht. Falsche Tatsachenbehauptungen sind keine Meinung im Sinne des Grundrechts und insoweit auch nicht geschützt.

Wenn die Holocaust-Leugnung jedoch mit Werturteilen vermengt wird, dann kann in bestimmten Fällen der Schutzbereich der Meinungsfreiheit durchaus betroffen sein. Heute hat man es in diesem Zusammenhang oft mit diffusen Tatsachenbehauptungen zu tun, die mit Werturteilen vermischt werden und hierdurch teilweise den Schutzbereich der Meinungsfreiheit eröffnen.

Dann bedarf es einer individuellen Gesamtbewertung der Äußerung, bei der unter anderem das Ansehen der Opfer, der öffentliche Frieden, öffentliche Sicherheit etc. berücksichtigt werden muss.

In Deutschland spielt das Thema eine besondere Rolle. Das Bundesverfassungsgericht sieht die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz als „Gegenentwurf“ des „sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat“. Vor diesem Hintergrund ist die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung bzgl. dieses Themas durchaus strenger als anderenorts. Bei der Ausgestaltung der Meinungsfreiheit haben Staaten einen (beschränkten) Ermessensspielraum. Deutschlands Ausübung dieses Ermessensspielraums steht im Einklang mit den einschlägigen, internationalen Menschenrechtskonventionen, was vom EGMR bestätigt wurde.

Übrigens: nicht nur in Deutschland ist das Leugnen der Shoa unter Strafe gestellt. Achtzehn europäische Staaten haben eine entsprechende Verbotsregelung, darunter alle deutschsprachigen Länder.


Twitters Fortschritt beim Schutz von Frauen online

Amnesty International veröffentlicht eine Scorecard im Versuch, Twitter weiterhin für den Schutz von Frauen vor online Gewalt und Beleidigungen auf seiner Plattform, verantwortlich zu halten. Diese Scorecard dient dazu, Twitters weltweiten Fortschritt beim Angehen von beleidigender Sprache anhand von zehn Indikatoren anzuzeigen. Darunter befinden sich Transparenz, Meldemechanismen, der Prozess, der Meldungen von ausfallenden Äußerungen untersucht, verstärkte Privatsphäre und Sicherheitsfeatures. Diese Indikatoren wurden auf Basis von vorherigen Empfehlungen Amnesty Internationals, wie Twitter beleidigende und problematische Inhalte am besten adressieren kann, entwickelt.                                                                                          Lesen sie hier den vollen Bericht auf englisch.


Menschenrechte während der COVID-19-Pandemie

Die COVID-19-Pandemie und die Reaktion der Staaten darauf haben neue Herausforderungen und Bedrohungen für Verteidiger der Menschenrechte gesorgt. Viele Staaten über die ganze Welt verteilt, haben Menschenrechtsverteidiger und andere Stimmen, die deren Umgang mit der Gesundheitskrise kritisiert haben, ins Ziel genommen. Dieser Bericht zeigt Beispiele der Angriffe von Staaten auf diese Stimmen. Außerdem zeigt er auf, warum es wichtig ist, dass diese Personen nicht zum Schweigen gebracht werden dürfen und gibt Empfehlungen, wie mit der Situation umzugehen ist.                                                                                                                                                                                                                                                            Weiterlesen: Bericht über Menschenrechte in der COVID-19-Pandemie


Stand der Pressefreiheit

  • Unter Aufsicht des Geheimdienstes GCHQ müssen Guardian – Journalisten Festplatten zerstören, auf denen Material von Edward Snowden gespeichert ist. Obwohl klar ist, dass dieses Material in Sicherheitskopien auf anderen Computern im Ausland liegt.The Guardian-Chefredakteur Rusbridger empfindet dies als Einschüchterungsversuch: Footage der Aktion
  • Zeitonline-Artikel zu einem Offenen Brief von 70 Organisationen, in dem die britische Regierung aufgefordert wird, keinen Druck mehr auf die Zeitung The Guardian auszuüben, die von Edward Snowden Enthüllungs-Material erhalten hat.

Grenzen der Meinungsfreiheit?

Die Anschläge auf die Redaktion der französischen Satire – Zeitschrift “Charlie Hebdo” haben gezeigt, in welcher Gefahr die Meinungsfreiheit nicht nur durch staatliche Repression, sondern auch durch Terrorakte ist. “Charlie Hebdo” hatte Mohammed-Karikaturen gezeigt und war damit ins Visier islamistischer Attentäter geraten. Im Zuge der Debatte um die Mohammed-Karikaturen wurde aber auch des öfteren die Frage laut, wie weit eine Satirezeitschrift gehen darf, ob und inwieweit der Meinungsfreiheit gesetzliche Grenzen gesetzt werden müssen. Im Folgenden finden Sie Kommentare zu diesem Thema.


Die Grenzen der Meinungsfreiheit – Ein Überblick (ein Beitrag unseres ehemaligen Gruppenmitglieds Benjamin Titze)

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Dieser kernige Ausspruch, meist Voltaire zugeschrieben, ist das wohl bekannteste Zitat zur Meinungsfreiheit (Fußnote 1). Es macht einen zentralen Punkt deutlich, der bei Debatten über die Meinungsfreiheit immer wieder betont werden muss: Das Recht auf Meinungsfreiheit erlaubt die Äußerung von Meinungen, ohne über diese eine Wertung auszusprechen. Die rechtliche Zulässigkeit einer Meinungsäußerung ist daher keinesfalls ein Qualitätssiegel, das diese Meinung als akzeptabel kennzeichnet. Ist eine Meinungsäußerung legal, heißt das noch lange nicht, dass sie zu begrüßen ist: Auch problematische und hässliche Meinungen sind durch die Meinungsfreiheit im Allgemeinen geschützt. Diese Umstände machen den konsequenten Einsatz für dieses so grundlegende Menschenrecht oft schwierig und manchmal regelrecht unangenehm. Denn es sind gerade die provokanten und zugespitzten, die kontroversen und revolutionären, und auch die aggressiven und schockierenden Meinungen, die geschützt werden müssen. Wären nur Meinungen zulässig, über die ohnehin ein breiter Konsens besteht, so wäre die Meinungsfreiheit überflüssig.
Weiterlesen: Die Grenzen der Meinungsfreiheit


Diskussion zu Whistleblowing: Informationsfreiheit versus legitime Geheimhaltung

17. November 2020