Meinungsfreiheit im Eilverfahren eingeschränkt – Amnesty Bedenken bleiben ungehört

Bild: Thomas Ulrich auf Pixabay

Der Bundestag hatte die Änderung des Paragraphen 130 StGB am 20. Oktober beschlossen, um das deutsche Gesetz an den EU-Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit anzupassen. Der Bundesrat hat die Änderung am 25. November bestätigt.

Künftig müssen nun im Einzelfall deutsche Gerichte entscheiden, welche Taten als Kriegsverbrechen oder Völkermord einzustufen sind. Dabei hätte der Gesetzgeber die Möglichkeit gehabt, nur solche Kriegs- und Gewalthandlungen unter Strafe zu stellen, die von einem zuständigen internationalen Gericht, zum Beispiel dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag, bereits endgültig als Kriegsverbrechen bzw. Völkermord klassifiziert worden sind.

Nicht nur deshalb hatte sich Amnesty International im Vorfeld gegen die Änderung in dieser Form ausgesprochen und alle Mitglieder des Rechtsausschusses des Bundestages persönlich in der Sache angeschrieben. Die weiteren Hintergründe und unser Anschreiben könnt ihr hier finden.

Es ist auch problematisch, dass der Bundestagsbeschluss über die Gesetzesänderung ohne öffentliche Debatte einfach an die Änderung eines anderen Gesetzes (des Bundeszentralregistergesetzes) angehängt und ohne weitergehende Beratung verabschiedet wurde. Dabei geht es um einen gravierenden Eingriff in die Meinungsfreiheit, der nicht durch die Hintertür, sondern allenfalls als Ergebnis einer gesellschaftlichen Diskussion und unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen umgesetzt werden sollte.

Leider waren die Reaktionen der Mitglieder des Rechtsausschusses auf die Anschreiben von Amnesty International sehr spärlich. Abgesehen von einigen Eingangsbestätigungen gab es nur eine einzige inhaltliche Rückmeldung.

5. Dezember 2022