von Jörg Beige
Als staatliches Gesetz ist das Recht auf freie Meinungsäußerung erst im 18. Jahrhundert aufgetaucht, aber die Idee, dass Menschen ihre Meinung frei äußern können sollten, ist so alt wie die Menschheit selbst.
Frühzeit, Antike, Mittelalter
Wir wissen wenig über gesellschaftliche Normen in frühzeitlichen Kulturen. Archäologische Funde lassen aber auf einen recht freien kulturellen Austausch schließen. Kein Wunder: Machtstrukturen waren vor tausenden Jahren noch wenig verfestigt – und somit war die Möglichkeit zur Unterdrückung beschränkt.
Mit Beginn des historischen Zeitalters steigt unser Wissen darüber, wie Menschen ihr Zusammenleben organisierten. Bereits in der Athenischen Demokratie lassen sich Institutionen der Meinungsfreiheit finden: es gab Volksversammlungen als Ort demokratischer Entscheidung sowie freie Redeplätze – die „Agora“ – wo Argumente ausgetauscht wurden. Dort galt das Recht, „zu sagen, was einem beliebt“. Doch dieses Recht war nur athenischen Bürgern vorbehalten, und es war stets angefochten.
Meinungsfreiheit war immer eine umkämpfte normative Idee. Menschen waren sich ihres Anspruchs darauf bewusst – Machthaber versuchten, um des Machterhalts willen, sie einzuschränken.
Auf die griechischen Stadtstaaten folgte die Römische Republik. Zwar waren im römischen Bürgerrecht viele Konzepte der griechischen „Polis“ übernommen, doch genossen die Römer noch kein verbrieftes Recht auf freie Meinung – wohl aber lässt das gut dokumentierte Alltagsleben auf ein relativ liberales Klima geistigen Austauschs schließen.
Dies änderte sich jedoch in der römischen Kaiserzeit. Unter Tiberius und Caligula trauten sich selbst Senatoren nicht mehr, dem Kaiser zu widersprechen. Und mit dem Aufkommen des Christentums kam ein weiterer Aspekt der Unterdrückung hinzu. Wurden zunächst die frühen Christen wegen ihres neuen Glaubens verfolgt, drehte sich die Verfolgungsrichtung, nachdem unter Konstantin das Christentum Staatsreligion geworden war. Nun unterdrückte die Römische Kirche politische Äußerungen, die ihren Absolutheitsanspruch in Frage stellten.
Dies setzte sich im Mittelalter fort. Die römisch-katholische Kirche bekämpfte jeden Widerspruch brutal und systematisch. Institutionen wie die Inquisition, die Ketzer-Prozesse, Scheiterhaufen und päpstliche Bannsprüche haben sich bis heute im kollektiven Gedächtnis erhalten.
Renaissance und frühe Neuzeit
Der Wandel zu mehr Liberalität begann im 15. Jahrhundert. In der Renaissance fand eine Besinnung auf antike – und damit liberalere – Traditionen statt, die im Widerspruch zur Kirchenlehre standen. Diese Ideen infiltrierten sogar Rom selbst –wie die Kirchenmalerei von Leonardo Da Vinci, Michelangelo und Anderen noch heute eindrucksvoll vor Augen führt. Kunst und Kultur erblühten, das Zeitalter lieferte revolutionäre Ideen. Doch es fehlte die Möglichkeit zur Verbreitung. Erst die Erfindung des Buchdrucks machte es möglich, Meinungen und Gedanken breit zu streuen. Zugleich stieg die Alphabetisierung rasant – und damit auch die Zahl derer, die für neue Ideen empfänglich sein konnten.
Letztlich schufen Buchdruck und Alphabetisierung die Voraussetzung für Kants berühmten Leitspruch der Aufklärung von 1784: „Habe den Mut, dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen“. Dazu war der freie Austausch von Meinungen unverzichtbar. Doch die absolutistischen Monarchien des 18. Jahrhunderts waren davon noch weit entfernt.
Erst die Französische Revolution von 1789 änderte alles. Freiheit und Gleichheit sollten fortan das Zusammenleben bestimmen. Folgerichtig erhoben die Revolutionäre das Recht auf freie Meinung zum „kostbarsten Recht“ und schrieben es 1789 in ihre Erklärung der Menschenrechte; nur um dieses Recht gleich anschließend während der Zeit des Terrors unter Robespierre systematisch zu brechen. Selbst kleine Widerworte konnten den Kopf kosten. Doch die Idee der Meinungsfreiheit war durch die Revolution als kodifizierter Rechtsgrundsatz in der Welt und entwickelte sein normatives Eigenleben.
Moderne: langsame Durchsetzung der Rechtsnorm
Die französische Erklärung der Menschenrechte war sicher die wirkmächtigste, aber nicht die erste politische Charta, die Freiheitsrechte verbriefte. Bereits zuvor hatte Schweden 1766 die Pressezensur abgeschafft. Und in den Vereinigten Staaten garantierten die Bundesstaaten Virginia und Massachusetts Pressefreiheit in ihren Verfassungen.
1791 begründete dann der erste Zusatzartikel der US-Verfassung (First Amendment) – neben der französischen – eine weitere große Tradition politischer Freiheitsrechte. Der Artikel untersagte jegliche Einschränkung von Meinungs-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit.
Langsam verbreitete sich in Europa die Idee als Rechtsnorm – und wie so oft: zwei Schritte vorwärts und einen zurück: zunächst sorgte die Napoleonische Expansion Anfang des 19 Jahrhunderts für die Ausbreitung französischer Standards, insbesondere in den deutschen Staaten des Rheinbunds. Doch mit der Niederlage Napoleons kehrte nach den Karlsbader Beschlüssen 1819 Zensur und Unterdrückung freier Rede zurück. Die Zeit der Restauration begann, die mit der freiheitlichen Revolution von 1848 endete.
Kleinere Nachbarn waren schneller: Belgien, 1830 unabhängig geworden, schaffte die Zensur komplett ab.
Insgesamt ist das 19. Jahrhundert in den deutschen Ländern geprägt von einem Hin und Her zwischen liberalen Phasen und restaurativen Rückschlägen. Zwar setzte sich für eine kurze Zeit nach der 1848er Revolution die Idee der Freiheit durch – das Paulskirchenparlament schaffte die Zensur ab – aber mit der Niederlage der Revolution und der Gründung des Deutschen Reichs unter Bismarck 1871 setzte sich das autoritative Modell des Obrigkeitsstaates in ganz Deutschland wieder durch. Das preußische Pressegesetz, das in Wahrheit ein Zensurgesetz war, wurde auf ganz Deutschland übertragen.
Erst in der Weimarer Republik ab 1919 bekamen die Deutschen eine Verfassung mit liberalem Pressegesetz ohne Zensur. Doch dies währte nicht lang. Bereits 1933 wurde das Weimarer Presserecht durch das nationalsozialistische Schriftleitergesetz ersetzt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung war damit abgeschafft.
Im Nachkriegseuropa existierten für längere Zeit drei unterschiedliche Formen: Auf der einen Seite das freie westliche Modell mit in den Verfassungen verbrieften Freiheitsrechten, die in der Wirklichkeit auch existierten. In der Bundesrepublik z.B. werden Meinungs- und Pressefreiheit durch Art. 5 des Grundgesetzes garantiert. Dagegen standen die Diktaturen des sowjetischen Einflussbereichs. Dort hatte zwar das Recht auf freie Rede Verfassungsrang (z.B. in der DDR in Artikel 27), aber in der Realität existierte es nicht. Der Staat kontrollierte Rundfunk und Presse. Ein Zensurapparat wachte über Sender, Zeitschriften und Verlage. Und obendrein versuchte ein umfangreiches Spitzelsystem der Geheimdienste, oppositionelle Bewegungen im Keim zu ersticken.
Doch auch Westeuropa war nicht überall frei. Noch in den 70er Jahren waren Portugal und Spanien Diktaturen. Auch in Griechenland regierten zeitweise Militärs. Die Presse war dort streng reguliert, und das Recht auf freie Rede nicht existent. Die Gründung von Amnesty International geht auf einen Fall in Portugal zurück, den wir heute wohl zu einer Urgent Action machen würden: zwei Studenten stießen 1960 in einer Lissaboner Bar „Auf die Freiheit!“ an – und wurden dafür von Geheimpolizisten verhaftet.
Doch es waren letztlich westliche Werte, die den Protest auslösten und die Militärregimes in die Defensive drängte. In Portugal und Griechenland stürzte die Diktatur 1974, in Spanien gab es 1977 erstmals freie Wahlen. Schließlich hatten sich in ganz Westeuropa freie Systeme etabliert, die zwar nicht perfekt waren, aber stetige freiheitliche Dynamik nicht zuletzt aus der Systemauseinandersetzung mit den kommunistischen Diktaturen zogen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
Neben der historischen Entwicklung der letzten 250 Jahre ist für die Durchsetzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung als universelles Menschenrecht, das keinem Menschen auf der Welt vorenthalten werden darf, ein weiteres historisches Großereignis und die anschließende Entwicklung verantwortlich: Im Frühjahr 1945 kamen unter dem Eindruck des gerade beendeten Weltkriegs und der Menschheitsverbrechen der Nazis die Delegierten von 50 Staaten zusammen und gründeten die Vereinten Nationen. Drei Jahre später, im Dezember 1948, verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Artikel 18 und 19 garantieren Meinungs- und Religionsfreiheit.
Die Erklärung selbst hat keine bindende Wirkung. Selbst die Unterschrift eines Staates macht sie dort nicht automatisch zu innerstaatlichem Recht. Aber die UNO hat im Laufe ihrer Geschichte eine solche normative Kraft entwickelt – heute sind 193 Länder Mitglied – dass sich kein Land diesem Sog entziehen kann. 191 Staaten haben die AEMR inzwischen unterzeichnet.
Aufgrund der historischen Entwicklung und völkerrechtlicher Normen der Vereinten Nationen ist Meinungsfreiheit heute weithin als universelles Recht akzeptiert. Selbst Diktatoren vertuschen es, wenn sie dagegen verstoßen. Genau hier liegt der Hebel für eine menschenrechtliche Graswurzelbewegung wie Amnesty International. „Naming und Shaming“ wirkt, es setzt Rechtsverletzer unter Druck und hat in vielen Fällen dafür gesorgt, dass politische Gefangene freikamen.
Zum Weiterlesen:
- Eine kurze stichpunktartige Abhandlung auf die-debatte.org.
- 10 Seiten historischer Abriss von Christian Lewke. Akademischer Text der Universität Potsdam
- Meinungsfreiheitliche Rechtsnormen im internationalen Kontext. Pro Gesetzestext nur ein Absatz: Zur Geschichte der Pressefreiheit
- 7 Seiten wissenschaftlicher Text: Gutachten zur Rechtsverbindlichkeit völkerrechtlicher Abkommen, erarbeitet vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages
- Foliensammlung der Universität Trier zur geschichtlichen Entwicklung der Grundrechte
- Aufsatz von Immanuel Kant „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ von 1784
- Interview mit Dennis Pausch zu seinem Buch über Meinungsfreiheit in der Römischen Republik